+ Corona-Update: Jugendarbeit kann wieder stattfinden +
Für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit gibt es ab 1. Juni 2021 weitere Öffnungen. Mit der neuen Verordnung sind Angebote im Innenbereich mit bis zu 15 Personen möglich. Jugendclubs und auch das Jugendzentrum klex dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Die neuen Regelungen im Überblick:
- Angebote/Maßnahmen in Innenräumen können für feste Gruppen von bis zu 15 Personen stattfinden, im Freien bis zu 25 Personen (einschließlich betreuende Personen).
- Ab 18. Juni können Angebote/Maßnahmen in Innenräumen für offene Gruppen von bis zu 30 Personen stattfinden, im Freien bis zu 50 Personen (einschließlich betreuende Personen).
- Betreuende Personen müssen einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen können.
- Für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (z.B. Ferienfreizeiten) darf eine Anzahl von 50 Personen nicht überschritten werden. Es gilt eine Schnelltest-Pflicht für Betreuende und für Teilnehmende.
- Internationale Jugendarbeit ist grundsätzlich erlaubt (es gelten die aktuellen Einreiseregelungen).
Die Formulierung „… Jugendclubs sind für den Publikumsverkehr geschlossen“ wurde aus der Corona-Landesverordnung gestrichen.
Die neue Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung (Fassung vom 28.05.2021) ist auf der Internetseite vom Sozialministerium zu finden.
Bleibt gesund und solidarisch miteinander!
Weitere Informationen zum Thema Corona-Pandemie:
- Aktuelles von der Landesregierung MV
- Aktuelles vom Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Aktuelles von der Stadt Greifswald
- Landesjugendring MV: Aktuelle Regelungen für die Jugendverbandsarbeit aufgrund der Corona-Pandemie (31.05.2021)